Freitag, 20. April 2007

Wolfgang Schäuble im heute-journal

Das heute-journal interviewte Wolfgang Schäuble am 19. April. Die Sendung kann im Realplayer Format in voller Länge betrachtet werden. Die Mitschrift des Interviews finden Sie hier, inklusive meiner Gedanken zu den Äußerungen unseres Innenministers. Das Interview führte Claus Kleber.

heute: "Guten Abend, Herr Minister."

Schäuble: "Guten Abend, Herr Kleber."

heute: "Mich treibt eine Frage um, die sehr schwer zu stellen ist, weil sie so leicht missverstanden wird, aber ich riskier's. Sie haben am eigenen Leibe erfahren wie angreifbar, wie verletzlich wir sind - als Individuum und vielleicht auch als Staat. Hat diese Erfahrung Sie zu einem Mann gemacht, der eher mißtrauisch ist, der schneller als andere verlangt, dass alles Mögliche aufgeklärt und aufgedeckt wird?"

Schäuble: "Nein, überhaupt nicht Herr Kleber. Das hat mit meinem persönlichen Schicksal, das ich auch gar nicht so dramatisch nehme - wie Unglücksfälle passieren im Leben - überhaupt nichts zu tun. Meine persönliche Erfahrung hat mich eher gelassener gemacht. Ich spüre die Verantwortung als Innenminister für die Sicherheit unseres Landes der Bürgerinnen und Bürger. Ich versuche das ohne jede Hysterie zu machen. Ich versuche den Menschen nicht dauernd Angst und Besorgnis einzureden. Ich hab' vor einem Jahr, vor der Fußball-Weltmeisterschaft immer zu Gelassenheit geraten und gesagt, das Menschenmögliche tun wir. Hundertprozentige Sicherheit gibt's nicht. Aber wir müssen natürlich Entwicklungen in der Welt, Bedrohungen, verändete technologische Möglichkeiten der Bedrohung wahrnehmen und darauf angemessen uns vorbereiten - nicht mehr, aber auch nicht weniger."
Die Frage auf den Zusammenhang zwischen Herrn Schäubles Vergangenheit als Attentatsopfer und seiner Rolle als Innenminister ist eigentlich ein ziemlich heftiger Frontalangriff, verbinden sich damit doch indirekt Fragen nach Schäubles Eignung als Hüter von Verfassung und Sicherheit. Ich finde es gut, dass Kleber ein Zeichen gesetzt hat und diese Frage stellt, schliesslich sind mittlerweile viele Menschen ebenfalls der Meinung, dass Schäubles Überwachungswahn einen kausalen Zusammenhang zu seiner Vergangenheit aufweist. Dass es eine gewisse Diskrepanz zwischen Schäubles Selbstwahrnehmung und seiner Wirkung in der Öffentlichkeit gibt, sieht man ja sehr deutlich daran, dass er sich selbst als gemäßigt und besonnen einschätzt und davon redet, dass er bei den Bürgern nicht durch Angstmacherei die Zustimmung für seine wahnwitzigen Ideen steigern will. Wenn wir nicht alle so stark unter den Auswirkungen zu leiden hätten, wäre das fast schon wieder witzig.
heute: "Ich glaube das Geheimnis liegt in dem Stichwort angemessen. Und vielen ist unheimlich, was Sie als Arsenal jetzt gesetzlich zusammenstellen wollen. Techniken, verbunden mit den passenden Gesetzen, die Menschen durch Kameras durch die ganze Republik verfolgen können, die Maut-Daten die aufgenommen werden können, Direktzugriff auf Bilddateien, vielleicht eines Tages der genetische Fingerabdruck - da kommt ein Arsenal zusammen, das einem schon Angst eintreiben kann."

Schäuble: "Herr Kleber, wollen wir uns bitte mal wieder ein bisschen auf die Realität zurückführen. Es gibt ein Passgesetz, das hat die Vorgängerregierung eingeführt, wonach die Bilder in Zukunft elektronisch gespeichert werden und da muss es in Zukunft den elektronischen Zugriff darauf geben. Das hat übrigens die Bundesregierung ohne jeden Streit völlig einvernehmlich als Gesetzentwurf beschlossen. Und jetzt gibt es etwas neues. Bisher war ja der Bund zuständig nicht für die polizeiliche Gefahrenabwehr. Das ist Sache der Länder. Deswegen hat's Online-Durchsuchungen nur im Bereich der Strafprozessordnung gegeben.[1] Und da hat der Bundesgerichtshof - dafür bin ich übrigens alles nicht zuständig - gesagt, dafür braucht's dann, wenn man das machen will, ein Gesetz. Wir haben jetzt durch die Förderalismusreform zum ersten Mal für das Bundeskriminalamt die Zuständigkeit der Gefahrenabwehr für die Gefahren aus dem internationalen Terrorismus. Dafür müssen wir auf der Grundlage unseres Grundgesetzes die gesetzlichen Instrumente, die die Länderpolizeien haben, weil die ja generell zuständig sind, auch für das Bundeskriminalamt einführen.[2] Da brauchen wir auch, verfassungsrechtlich einwandfrei, begrenzt und ermächtigt, die Online-Durchsuchung.[3] Das ist klar, weil die Terroristen ja immer stärker über das Online kommunizieren[4] und weil wenn überhaupt eine Chance besteht, terroristische Anschläge zu entdecken und zu verhindern, damit sie nicht durchgeführt werden, wir solche Möglichkeiten brauchen,[5] aber das wird verfassungsrechtlich einwandfrei und sorgfältig begründet und begrenzt.[6]"
Soviel Scheissdreck in einer Antwort ist gar nicht so leicht strukturiert zu zerlegen und zu kommentieren. Beginnen wir Schritt für Schritt. Ich habe in Schäubles Aussage alle Teile mit einem Index versehen, die man so unkommentiert nicht stehenlassen darf:

[1] Herr Schäuble behauptet, dass durch die Tatsache, dass die polizeiliche Gefahrenabwehr vor der Förderalismusreform Sache der Länder gewesen ist, Online-Durchsuchungen nur im Bereich der Strafprozessordnung in Frage kamen. Ist das so richtig und wenn ja, was bedeutet es? Ich bin kein Jurist und kenne nur die groben Züge. Allerdings denke ich, es handelt sich hier um ein geschicktes Täuschungsmanöver. Es mag ja durchaus sein, dass durch die fehlende Zuständigkeit des Bundes für polizeiliche Gefahrenabwehr viele Dinge über die Strafprozessordnung für das BKA geregelt werden mussten, die für die Länder auf der Zuständigkeit für die polizeiliche Gefahrenabwehr fußen konnten. Allerdings gehören die meisten vorgeschlagenen Ideen von Schäuble sicher nicht dazu, denn auch die Landespolizeien haben sicher nicht das Recht, Online-Durchsuchungen durchzuführen, vollkommen egal ob das mit der Gefahrenabwehr oder der Strafprozessordnung begründet wird. Herr Schäuble versucht hier über die Hintertür der polizeilichen Gefahrenabwehr die Grundlagen des Rechtsstaates anzugreifen.

[2] Hier greift Herr Schäuble das Motiv aus [1] wieder auf und vermittelt den Eindruck, es gehe ihm lediglich darum, der Bundespolizei diesselben Befugnisse zur Gefahrenabwehr einzuräumen, wie den Landespolizeien. Das ist schlicht eine Lüge! [3] Landeskriminalämter sind nicht zu Online-Durchsuchungen autorisiert, aber Herr Schäuble fordert dieses Recht für das Bundeskriminalamt mit der Begründung der polizeilichen Gefahrenabwehr auf Bundesebene. Ihnen wird vorgegaukelt, hier werden lediglich bestehende Befugnisse übertragen, aber in Wahrheit geht es hier um bisher nicht erlaubte Massnahmen. Lassen Sie sich hier nicht durch Bundes- und Landesregelungen verwirren!

[4] Die Begründung der Notwendigkeit für die Online-Durchsuchung ist auch mal wieder der Schwachsinn in Reinkultur. Um also elektronische Kommunikation zu überwachen, müssen die Inhalte von Computern durchsucht werden. Das fordert Wolfgang Schäuble. Ich erkläre mal, was das wirklich bedeutet:

Die an einer elektronischen Kommunikation beteiligten Computer sind lediglich die Endpunkte des Kommunikationsvorgangs. Die Kommunikationsdaten, um die es Herrn Schäuble vordergründig nach eigener Aussage zu gehen scheint, sind sowohl an den Endpunkten der Kommunikation als auch dazwischen abgreifbar. Um die Daten auf dem Kommunikationsweg zwischen den Endpunkten abzufangen, benötigt der Staat keinen Zugriff auf die Computer von Bürgern. Die Infrastruktur, mit der der Staat Kommunikationsdaten im Internet abfangen und überwachen kann, ist schon längst einsatzfertig und in Betrieb.

Bei den Online-Durchsuchungen geht es darum, nicht die Inhalte von Kommunikationsvorgängen zu überwachen, sondern die Inhalte von Computern auszuspionieren. Der Staat will wissen, was der Bürger auf seinem Computer gespeichert hat. Mit Kommunikation zwischen Terroristen, wie Herr Schäuble das begründet, hat das wenig bis gar nichts zu tun.

Die Inhalte eines Computers sind rechtlich äquivalent zu den Inhalten einer Schreibtischschublade, in der Sie eventuell vertrauliche Briefe oder andere Dokumente aufbewahren. Möchte der Staat sich Zugriff zu diesen Dokumenten verschaffen, darf er das nicht heimlich. Es bedarf einer genehmigten Durchsuchung, zu der Zeugen geladen werden dürfen. Der Betroffene ist anwesend und hat die Möglichkeit, die rechtliche Gültigkeit der Durchsuchung zu überwachen, er kann einen Rechtsbeistand einladen. Die Möglichkeit, dass Polizisten einem Durchsuchten etwas unterjubeln, kann durch Zeugen stark eingeschränkt werden. Die Online-Durchsuchung hingegen findet heimlich und ohne Ihr Wissen statt. Sie wissen nicht ob jemand gerade Ihren PC durchsucht und was er auf Ihrem PC gerade anstellt. Der Staat würde sich wie ein Krimineller Zugang zu Ihrem Rechner verschaffen und Ihnen fehlt jede Kontrolle der unmittelbaren Einflussnahme. Sie können Ihre Bürgerrechte nicht mehr wahrnehmen, wie das bisher der Fall war. In einer zunehmend digitalisierten Gesellschaft soll die digitale, heimliche Hausdurchsuchung eingeführt werden.

[5] Herr Schäuble behauptet, dass die Polizei mit der Online-Durchsuchung zusätzliche Chancen besitzt, Gefahren durch Terrorismus im Vorfeld zu entdecken und zu verhindern. Diese Behauptung ist ein Witz. Das misslungene Attentat der Kofferbomber im letzten Sommer wäre mit der Online-Durchsuchung sicher nicht verhindert worden, weil den Behörden die Identität der Attentäter erst nach deren Tat bekannt wurde durch die Auswertung der Video-Aufnahmen. Im Vorfeld wäre die Online-Durchsuchung nur dann ein Hilfsmittel zur Verhinderung der Tat gewesen, wenn man alle Computer aller Bürger nach Bombenbauanleitungen durchsucht hätte und jedem der betroffenen Bürger die Absicht unterstellt hätte, von dem Besitz einer solchen Anleitung (was sicher nicht strafbar ist) zu deren Einsatz gegen Menschen fortzuschreiten. Dass die Unschuldsvermutung für Herrn Schäuble hier nicht viel Wert ist, wissen wir bereits. Da er uns aber versichert, dass die Online-Durchsuchung ein gezieltes Fahndungsinstrument werden soll, wird sie absolut nutzlos sein im Kampf gegen Terroristen die ihre Tat vollkommen isoliert, konspirativ und unerkannt in unserer Mitte vorbereiten, wie es immer zunehmender der Fall ist. Die Gefahr, die von selbst-radikalisierten Islamisten wie den beiden Kofferbombern ausgeht, wird mit der Online-Durchsuchung nicht bekämpft werden können!

Bevor Herr Schäuble immer neue und immer mehr Befugnisse fordert, die an unseren Bürgerrechten nagen, sollte er sich verpflichtet fühlen uns deren Wirksamkeit anschaulich und ehrlich zu erläutern. Stattdessen flüchtet er sich reichlich ignorant und verlogen in Stichwörter wie "Online", um bereits bestehendes Misstrauen der Bürger gegen die Gefahren des Internets für seine Zwecke zu nutzen. Seine Begründung liest sich wie die Forderung eines nörgelnden Kleinkindes, das seine Spielsachen trotzig bei den Eltern einfordert: "Wir brauchen die Online-Durchsuchung, weil wir sie brauchen!". Nochmal: bei der Online-Durchsuchung geht es nicht um etwas, das irgendwo im Internet stattfindet, es geht um die Daten die Sie als Bürger dieses Landes auf Ihrem Computer in Ihrer Wohnung abgespeichert haben!

[6] Die Online-Durchsuchung soll "verfassungsrechtlich einwandfrei und sorgfältig begründet und begrenzt" werden. Soso. Und damit die Verfassung auch mitspielt, muss die Axt an Artikel 13 Grundgesetz gelegt werden, damit nach der Änderung des Grundgesetzes alles mit dem Grundgesetz im Einklang ist. Wolfgang Schäuble achtet eben die Verfassung. Mein Gott, was haben wir alle gelacht...
heute: "Das ist ja gerade das Tückische, dass jeder einzelne kleine Knoten, die die Gesetzgebung jetzt knüpft, sinnvoll und harmlos erscheint. Aber wenn man dann das große Bild in den Blick nimmt, dann erkennt man plötzlich ein Netz, von dem man Angst haben muss, dass sich die Freiheit doch darin verfängt, denn zur Freiheit gehört auch, dass der Staat das meiste über mich nicht wissen darf."

Schäuble: "Ja, über Sie braucht er's auch gar nicht zu wissen, denn ich glaube nicht, dass Sie ein terroristischer Gefährder sind." [Durcheinander zwischen Kleber und Schäuble]

heute: "Aber in den Verdacht könnte jeder von uns ganz leicht kommen."

Schäuble: "Kann er, ja und dann wird er, wenn der Verdacht sich als unbegründet herausstellt, wird er auch informiert, dass er verdächtig war und dass er's nicht gewesen ist. Aber jetzt noch einmal: was ist denn geplant? Wir planen ein Gesetz, das haben wir durch die Förderalismusreform übertragen bekommen, nämlich dass das Bundeskriminalamt die entsprechenden gesetzlichen Befugnisse bekommt, die die Länderpolizeien haben. Und wir haben das Passgesetz, das ist lange, seit Jahren auf den Weg gebracht, das ist in der parlamentarischen Beratung. Wir hatten, um den Punkt auch zu nennen, die LKW-Maut. Das ist vor Jahren eingeführt worden. Im vergangenen Jahr hat's einen - im Ende 2005 - einen schrecklichen Mordfall in Baden-Würtemberg gegeben. Und dann hat die zuständige Staatsanwaltschaft den Wunsch gehabt, ob man nicht diese Bilder sehen könnte, um vielleicht die Mörder zu entdecken. Und dann hat sich natürlich erwiesen, das ist gesetzlich ausgeschlossen. Dann haben aber alle gesagt, das kann doch nicht wahr sein. Damit der Staat das Geld eintreibt, erhebt er Bilder, aber um einen Mörder zu finden, darf man da nicht reinschauen. Da muss man..." [Durcheinander zwischen Kleber und Schäuble]
Herr Schäuble gibt also wörtlich zu, dass jeder Bürger ganz leicht in den Verdacht [einer schweren Straftat, denn deswegen wird die staatliche Überwachung ja ausgebaut] kommen kann! Der Staat macht tendenziell aus uns allen potentielle Verdächtige schwerer Straftaten! Und das beste: Schäuble begründet das ganze auch noch damit, dass ja alles vollkommen OK ist, solange der Staat nach Abschluss der Überprüfung, nach Abschluss der Verletzung fundamentaler Bürgerrechte durch heimliche Online-Durchsuchungen und was sonst noch alles auf uns zu kommt, den Bürger darüber informiert, dass er durch den Staat in seinen Rechten regelrecht vergewaltigt wurde.

Zur Gefahrenabwehr abstrakter Gefahren wie Terrorismus sollen wir alle tolerieren, dass zunehmend Bürger zu Unrecht ins Visier des Staates geraten, Bürgerrechte in diesen Fällen wirkungslos werden und alles OK ist, wenn der Staat die Betroffenen hinterher informiert. "Hey, Herr Müller. Wir haben Sie für einen verf*ckten Terroristen gehalten, vier Monate den Inhalt Ihrer Festplatte überwacht - schicke Pornos übrigens auf Laufwerk D: - und ihre Telefonate mit der Seelsorge abgehört. Wir wünschen Ihnen weiterhin noch ein schönes Leben und bleiben Sie sauber."

Und das beste an Schäubles Antwort auf Klebers Frage ist noch, dass er unverfroren die Frage, die Kleber einwerfen musste, mit einem knappen "Ja" beantwortet und die Antwort stark relativiert, um danach möglichst schnell überzugehen zu seiner rührenden "Mord auf der Autobahn"-Geschichte, die dem Bürger aus seiner Sicht sehr viel mehr Appetit auf staatliche Überwachung machen sollte. Wenn man das Interview allerdings nicht nur als Audio-Momentaufnahme zwischen neun und zehn Uhr Abends im Fernsehen wahrnimmt, sondern den Wortlaut in Schrift vor sich sieht und immer und immer wieder Schäubles Aussagen Wort für Wort betrachten kann, wird einem sehr schnell deutlich, was für ein anti-demokratisches Vorhaben Schäuble hier betreibt und mit welchen Mitteln er hier manipulative Ablenkungstaktikten betreibt.
heute: "Genau dieses Gesetz wollen Sie jetzt auch wieder ändern und das ist Teil eines Gesamtpakets, über das wir glaube ich noch oft besprechen müssen."

Schäuble: "[Schwer verständlich] Die sind Teil eines Pakets [??], sondern das ist notwendig, weil alle gesagt haben, es kann doch nicht wahr sein, um die LKW-Maut einzutreiben macht man Bilder, aber um - die darf man nicht nutzen, um einen Mörder zu überführen. Und dafür muss eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Da waren sich Ende 2005 alle einig. Und das versuchen wir jetzt zu tun, das ist aber nicht Teil eines Pakets."

heute: "Dankeschön für das Gespräch, Minister Schäuble."

Schäuble: "Bitte sehr."
Noch mehr Tatsachenverdrehung. Wer bitteschön ist dieser Personenkreis "alle", von dem er andauernd redet? Der Bundestag? Die Menschen dieses Landes? Zur Einführung der Maut waren sich wirklich alle, im Sinne einer parlamentarischen Mehrheit, einig, dass Maut-Daten nur für den Zweck der Maut-Abrechnung erhoben werden dürfen. Ohne diesen Konsenz wäre es niemals zur Einführung der Maut gekommen. Auch Wolfgang Schäuble hat diesem Gesetz zugestimmt. Allen Bundestagsabgeordneten war schon zur Abstimmung des ursprünglichen Gesetzes klar, dass die Maut-Daten auch hätten genutzt werden können, um Straftaten zu verfolgen, aber da sich die Einsicht gebildet hat, dass das Mißbrauchspotential dieser Daten ausserhalb der Maut-Abrechnung zu hoch ist, hat man darauf verzichtet. Nun passiert ein Mord, der auch ohne die Maut-Daten aufgeklärt werden konnte und das Versprechen, dass der Staat seinen Bürgern in Form dieses parlamentarischen Konsenzes gegeben hat, ist von heute auf morgen nichts mehr wert.

Das ist Wortbruch erster Güte und Herr Schäuble ist ganz vorne dabei. Und es ist einfach verlogen den Eindruck zu erwecken, die öffentliche Meinung zur Verwendung der Maut-Daten sei nach dem Mord umgeschwenkt, weil ein Staatsanwalt nach einer illegalen Ermittlungsmethode gerufen hat, die die Politik sozusagen als vertrauensbildende Maßnahme gegenüber den naiven Bürgern ausgeschlossen hat, um reale Ängste vor Überwachung und Einschränkung der Bürgerrechte entgegenzuwirken.

Das Vertrauen, das Herr Schäuble einfordert, hat er nicht verdient. Mehrfach auf "das große Bild" angesprochen, auf die Summe der Überwachungsmaßnahmen hingewiesen, verstrickt sich Herr Schäuble in halbgare Argumente, um einzelne Maßnahmen isoliert zu rechtfertigen. Selbst das gelingt ihm in meinen Augen nicht. Dieser Innenminister und seine Spielchen sind eine nationale Schande.

3 Kommentare:

Robi hat gesagt…

Sehr schön aufgedröselt...gar nicht so einfach bei so einem Geschwafel.

Aber ein genialer Satz von Kleber (direkt nach dem Interview) sollte hier noch hinzugefügt werden: "Gefahrenabwehr ist teuflisch schwer...schon im Kleinen." Ob sich da der „Teufel“ zufällig im Satz verirrt hat? *g*

Schön, daß es (noch) kritische Interviews im deutschen Fernsehen gibt. Und schön, daß Kleber nicht als Terrorverdächtiger gilt...aber das kann ja noch kommen.

Wenn ich Schäuble sehe, wird mir angst und bange. Und jetzt gehe ich schnell wieder offline... ;-))

zorin hat gesagt…

Jup, da muß ich zustimmen - sehr sauber zerlegt das Interview, welches auch ich schäumend im TV gesehen habe. Mir hätte es nur eine große Freude bereit, wenn Kleber auf die Glaubwüdigkeit von Schäuble angespielt hätte ála "die Mautdaten wurden zuerst explizit von der poliz. Nutzung ausgeschlossen - nun sollen sie doch genutzt werden. Da kann man Ihren Aussagen was die Nutzung der Melderegisterdaten u.a. angeht ja nichtmehr glauben, oder?"

Die einzige Hoffnung bei Schäuble bleibt, dass er sich irgenwann mit einem Vorschlag derart aus dem Fenster lehnt, dass er zum Rücktritt genötigt wird. Sonst ist der Mann echt nicht zu stoppen *brrr*

Anonym hat gesagt…

wirklich gut gemacht und vorallem mal nachgedacht ^^

hab in meinem blog verlinkt gleich mal verlinkt:


http://watch1984.blogger.de