Donnerstag, 31. Mai 2007

Bundesrat bläst zum Angriff auf die Freiheitsrechte der Verfassung

Der Bundesrat bläst zum Angriff auf die Freiheitsrechte der Verfassung. Die Fachgremien des Bundesrates üben Kritik an der geplanten Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung - die Neuregelungen gehen dem Bundesrat nicht weit genug. Inhalte der Kritik stehen auf der Webseite des Bundesrats zur Verfügung (PDF). Heise berichtet über das Thema. Dort heisst es zum Thema Bundestrojaner:

Der Innenausschuss will zudem im Rahmen des Gesetzes eine Rechtsgrundlage für verdeckte Online-Durchsuchungen schaffen. Die entsprechende Bespitzelung von "Speichermedien über Telekommunikationsanlagen" soll bei allen Katalogstraftaten auf richterliche Anordnung hin durchgeführt werden dürfen. Der Vorschlag für den neu in die Strafprozessordnung (StPO) aufzunehmenden Paragraph 100f sieht vor, dass auf den Festplatten enthaltene Daten beschlagnahmt werden können. Die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes eines Beschuldigten soll für diese Befugnis auf andere Weise "aussichtslos oder wesentlich erschwert" sein müssen. Für die Installation des benötigten "Trojaners" oder anderer Spionagesoftware sieht der Innenausschuss keinen Regelungsbedarf. Notwendige Beeinträchtigungen des Betroffenen durch typische Vorbereitungs- oder Begleitmaßnahmen seien durch die Norm gedeckt.
Wer sich die restlichen Vorschläge des Bundesrats durchliest, wird nun sofort verstehen, warum der Rechtsexperte Prof. Peter-Alexis Albrecht von organisierter Verfassungsfeindlichkeit unter dem Deckmantel des guten Willens spricht.

Ich bin kein Jurist und weiß deshalb nicht, was mit "Katalogstraftaten" gemeint ist, aber ich schätze dass es sich dabei nicht um einige wenige Straftatbestände des Terrorismus, der Kinderpornografie oder der so weitläufig beschriebenen organisierten Kriminalität handelt, mit denen unsere Politiker uns die Online-Durchsuchung schmackhaft reden wollen. Man möge mich berichtigen wenn ich falsch liege, aber für mich sieht alles danach aus, dass der Bundesrat Herrn Schäuble entgegenkommt in seinem Ansinnen, die Online-Durchsuchung zu einem Standardwerkzeug polizeilicher Ermittlungen zu machen.

Und was soll man sich unter einer Beschlagnahmung von Daten vorstellen? Werden Beamte bei einer Online-Durchsuchung Daten nicht nur auf kriminelle Art und Weise kopieren, sondern diese nach dem Kopieren auch noch auf der Festplatte des Besitzers löschen? In beiden Fällen stellen sich alle meine Nackenhaare auf.

Die Anwendung der Online-Durchsuchung soll darüberhinaus in genau den Fällen stattfinden, in denen die Behörden zu unfähig gewesen sind, detailliertes Hintergrundwissen über den Verdächtigen im Vorfeld zu sammeln, wenn ich das richtig interpretiere. Welche Auswirkungen wird das auf die Güte der Ermittlungen haben? Wieviele Bürger werden auf diese Art "aus Versehen" in den Genuss einer solchen Durchsuchung kommen? Wer erinnert sich noch an die großkotzigen Worte von Herrn Ziercke, BKA-Chef, der uns im ersten Quartal dieses Jahres noch versichern wollte, dass die Online-Durchsuchung nur angewendet werden wird, nachdem eine gründliche Hintergrund-Analyse des Verdächtigen stattgefunden hat? An allen Ecken und Enden finden sich bei den Befürwortern der Maßnahme eklatante Widersprüche! So hiess es in der Antwort des Innenministeriums auf eine entsprechende Anfrage der FDP-Fraktion zur Durchführung der Online-Durchsuchung, dass der Bundestrojaner nur nach intensiver Vorbereitung und Vorklärung zum Einsatz kommt. Ich hatte darüber bereits berichtet. Wenn man nach intensiver Vorbereitung und Vorklärung trotz Vorratsdatenspeicherung aller Verbindungsdaten nicht in der Lage ist, den Aufenthaltsort oder die Sachumstände (was meinen die eigentlich damit?!) zu ermitteln, dann ist das ein Zeichen der absoluten Inkompetenz die nicht mit einer Erweiterung der Kompetenzen zu Lasten essentieller Bürgerrechte belohnt werden sollte!!

Der Gipfel ist dann die Aussage des Bundesrats, es bestehe kein Regelungsbedarf für die Installation der zur Durchsuchung notwendigen Software. Nicht nur, dass die Handlung der Online-Durchsuchung an sich mit Hilfe so genannter Trojaner oder der Manipulation von Datenströmen gegen geltende Strafgesetzbuchparagraphen verstößt, durch die neuerliche Einführung des Paragraphen § 202c StGB wird der Bundestrojaner eindeutig unter diesen neuen Paragraphen fallen, so dass bereits die Entwicklung eines für die Online-Durchsuchung geeigneten Werkzeugs unter Strafe gestellt wird.

Es kommt noch besser. Wenn der Bundesrat sagt, einen Regelungsbedarf für die Installation des Bundestrojaners gibt es nicht, dann will der Bundesrat den ausführenden staatlichen Stellen in dieser Hinsicht freie Hand lassen. Hier soll also ein Persilschein für die Auswahl und technische Vorgehensweise heimlicher Durchsuchungen ausgestellt werden! Auch diese Forderung des Bundesrats steht in einem krassen Widerspruch zu den Aussagen des Innenministeriums in der Antwort auf die oben erwähnte Anfrage der FDP-Fraktion. Das Innenministerium versichert, dass die Entwicklung des Bundestrojaner angeblich insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt: "Gerichtsverwertbarkeit der Ergebnisse, Nichtweiterverbreitung von hierzu verwendeten Programmen, weitestgehender Ausschlusses unerwünschter Effekte". Und dafür soll nach den Aussagen des Bundesrats kein Regelungsbedarf bestehen?! Man muss zwangsläufig den Eindruck bekommen, dass in den Fachgremien des Bundesrats gehirnlose Idioten sitzen. Ich kann mir sehr schwer ein Gebiet polizeilicher Ermittlungen vorstellen, in dem es mehr Regelungsbedarf gibt, als bei potentiellen heimlichen Online-Durchsuchungen! Es ist hingegen absolut sicher, dass aufgrund des übermäßigen Regelungsbedarf der technischen Durchführung der Online-Durchsuchung diese überhaupt nicht mehr realisierbar ist, wenn die Maßnahme rechtsstaatlichen Standards genügen soll, wie wir sie beispielsweise bei normalen Haus- und Wohnungsdurchsuchungen haben.

Das Fazit ist eindeutig. Was der Bundesrat hier fabriziert ist gut geplante Schützenhilfe der überwiegend CDU regierten Länder für Herrn Schäuble und seine Sinnesgenossen in der Bundesregierung, um damit bessere machtpolitische Vorraussetzungen für die Realisierung des so genannten "Schäuble-Katalogs" im Bundestag zu schaffen. Das ganze ist ein gut choreografierter Angriff auf unsere verfassungsmäßig garantierten Freiheitsrechte!

3 Kommentare:

Callinator hat gesagt…

Na toll, anfangs eingeführt mit dem Hinweis man bräuchte dies ja alles für die Terrorabwehr... Nun sowas... Schweinerei

fudWS hat gesagt…

Katalogstraftaten: http://de.wikipedia.org/wiki/Katalogstraftat

Da ist auch Bildung einer terroristischen Vereinigung dabei. Was das im Zusammenhang mit Einpersonenterrorvereinigungen und dem ganzen anderen Mist, den sie in jüngerer Zeit durchsetzen wollen bedeutet, ist wohl klar.

Tobias Weisserth hat gesagt…

Hallo fudws,

wenn ich mir den Wikipediaartikel so ansehe, dann behalte ich mit meiner kritischen Einschätzung durchaus Recht. Die Online-Durchsuchung auf eine wandelbare Liste wie Katalogstraftaten zu eichen sorgt für maximale Anwendbarkeit. Danke für den Link!

Tobias W.