Maximal 10 Fälle pro Jahr
Wir erinnern uns. Die Befürworter der heimlichen Online-Durchsuchung haben noch im letzten Jahr mehrfach versichert, dass die heimliche Online-Durchsuchung in sehr wenigen Fällen eingesetzt wird. Sogar die konservative FAZ kam im September 2007 dahinter, dass diese ganzen Beteuerungen nicht lange gültig bleiben. Denn in Wahrheit gehen die Begehrlichkeiten der großen Koalition und CDU/CSU geführten Bundesländer viel weiter als das was im Vorfeld der öffentlichen Debatte publik gemacht wird. Wenn dann der entsprechende Gesetzesvorschlag durch die Kabinette verabschiedet wird, sieht man wie Anspruch und Realität auseinander liegen. Wohl deswegen gibt es den Ausdruck Gruselkabinett.
Einen solchen Gesetzesvorschlag hat jetzt die bayrische Landesregierung auf den Tisch gelegt, unter Federführung von Beate Merk (CSU) und zur Vorlage beim Bundesrat. Heise berichtet. Von Terrorbekämpfung ist da längst nicht mehr die Rede. Vielmehr soll die heimliche Online-Durchsuchung in die Strafprozessordnung aufgenommen werden, um schwere Straftaten aller Art zu bekämpfen. Heise schreibt dazu:
Der Straftatenkatalog, bei dem die bislang bundesweit nur im Anti-Terrorbereich geplante Maßnahme eingesetzt werden kann, soll analog zum großen Lauschangriff ausgestaltet sein. Im entsprechenden Paragraphen 100 c StPO, geht es nicht nur um Verbrechen gegen Leib, Leben, Freiheit, den Bestand des Staates oder die menschliche Existenz. Vielmehr sind dort auch Verbreitung, Erwerb und Besitz von Kinderpornographie, die Bildung krimineller Vereinigungen, Geldfälschung oder Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz angeführt.Wenn man weiss, wieviele Telefone im Jahr aufgrund des großen Lauschangriffs angezapft werden, dürften wir analog mit mehreren Tausend Online-Durchsuchungen pro Jahr rechnen. Absolut lächerlich.
Aus den bislang veröffentlichten Erläuterungen zur Tagesordnung (PDF-Datei) geht hervor, dass in die StPO ein neuer Paragraph 100 k eingefügt werden soll. Danach dürften Ermittler bundesweit beim Verdacht auf eines der in 100 c aufgeführten Vergehen und keiner anderen Möglichkeit der Erforschung des Sachverhalts "auch ohne Wissen des Betroffenen mit technischen Mitteln auf Computersysteme" zugreifen, um gespeicherte Daten oder Zugangsinformationen zu erheben. Entsprechende verdeckte Online-Durchsuchungen seien von einem Richter anzuordnen.Soviel also zu maximal 10 Fällen pro Jahr wenn es nach der bayrischen Landesregierung ginge. Im September 2007 schrieb die FAZ im oben referenzierten Artikel folgende Passage:
Wenn die Beschützer lügenSo, und jetzt möchte ich doch noch mal die überarbeitete Fassung des Kommentar von Stefan Dietrich, dem Ressortleiter für Innenpolitik bei der FAZ, lesen. So von wegen falsches Mißtrauen und so.
Den Rechten „unbescholtener Bürger“ werde dabei Rechnung getragen (Beckstein), es gehe höchstens um „zehn bis zwölf Fälle im Jahr“ (Kauder), möglicherweise auch nur um „fünf bis zehn“ (Ziercke). Der BKA-Präsident versicherte in einer Rede vor dem 10. Europäischen Polizeikongress im Februar, von Online-Durchsuchungsmaßnahmen seien „99,9 Prozent“ der Bevölkerung nicht betroffen. In einem Interview mit der „tageszeitung“ waren es im März dann schon „99,99 Prozent“. Das hieße, wahlweise 8000 oder 80.000 Bundesbürger würden online überwacht. In jedem Fall dürften das mehr sein als fünf bis zehn pro Jahr, es sei denn, der BKA-Präsident hat die Zahl der Online-Durchsuchungen für die nächsten 1600 bis 8000 Jahre überschlagen. Es sind solche Beschwichtigungsversuche mit unüberprüfbaren Zahlen bei gleichzeitiger Dramatisierung der Gefahr, die Misstrauen eher wecken denn abbauen.

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