Freitag, 6. Juni 2008

Maximal 10 Fälle pro Jahr

Wir erinnern uns. Die Befürworter der heimlichen Online-Durchsuchung haben noch im letzten Jahr mehrfach versichert, dass die heimliche Online-Durchsuchung in sehr wenigen Fällen eingesetzt wird. Sogar die konservative FAZ kam im September 2007 dahinter, dass diese ganzen Beteuerungen nicht lange gültig bleiben. Denn in Wahrheit gehen die Begehrlichkeiten der großen Koalition und CDU/CSU geführten Bundesländer viel weiter als das was im Vorfeld der öffentlichen Debatte publik gemacht wird. Wenn dann der entsprechende Gesetzesvorschlag durch die Kabinette verabschiedet wird, sieht man wie Anspruch und Realität auseinander liegen. Wohl deswegen gibt es den Ausdruck Gruselkabinett.

Einen solchen Gesetzesvorschlag hat jetzt die bayrische Landesregierung auf den Tisch gelegt, unter Federführung von Beate Merk (CSU) und zur Vorlage beim Bundesrat. Heise berichtet. Von Terrorbekämpfung ist da längst nicht mehr die Rede. Vielmehr soll die heimliche Online-Durchsuchung in die Strafprozessordnung aufgenommen werden, um schwere Straftaten aller Art zu bekämpfen. Heise schreibt dazu:

Der Straftatenkatalog, bei dem die bislang bundesweit nur im Anti-Terrorbereich geplante Maßnahme eingesetzt werden kann, soll analog zum großen Lauschangriff ausgestaltet sein. Im entsprechenden Paragraphen 100 c StPO, geht es nicht nur um Verbrechen gegen Leib, Leben, Freiheit, den Bestand des Staates oder die menschliche Existenz. Vielmehr sind dort auch Verbreitung, Erwerb und Besitz von Kinderpornographie, die Bildung krimineller Vereinigungen, Geldfälschung oder Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz angeführt.
Wenn man weiss, wieviele Telefone im Jahr aufgrund des großen Lauschangriffs angezapft werden, dürften wir analog mit mehreren Tausend Online-Durchsuchungen pro Jahr rechnen. Absolut lächerlich.
Aus den bislang veröffentlichten Erläuterungen zur Tagesordnung (PDF-Datei) geht hervor, dass in die StPO ein neuer Paragraph 100 k eingefügt werden soll. Danach dürften Ermittler bundesweit beim Verdacht auf eines der in 100 c aufgeführten Vergehen und keiner anderen Möglichkeit der Erforschung des Sachverhalts "auch ohne Wissen des Betroffenen mit technischen Mitteln auf Computersysteme" zugreifen, um gespeicherte Daten oder Zugangsinformationen zu erheben. Entsprechende verdeckte Online-Durchsuchungen seien von einem Richter anzuordnen.
Soviel also zu maximal 10 Fällen pro Jahr wenn es nach der bayrischen Landesregierung ginge. Im September 2007 schrieb die FAZ im oben referenzierten Artikel folgende Passage:
Wenn die Beschützer lügen

Den Rechten „unbescholtener Bürger“ werde dabei Rechnung getragen (Beckstein), es gehe höchstens um „zehn bis zwölf Fälle im Jahr“ (Kauder), möglicherweise auch nur um „fünf bis zehn“ (Ziercke). Der BKA-Präsident versicherte in einer Rede vor dem 10. Europäischen Polizeikongress im Februar, von Online-Durchsuchungsmaßnahmen seien „99,9 Prozent“ der Bevölkerung nicht betroffen. In einem Interview mit der „tageszeitung“ waren es im März dann schon „99,99 Prozent“. Das hieße, wahlweise 8000 oder 80.000 Bundesbürger würden online überwacht. In jedem Fall dürften das mehr sein als fünf bis zehn pro Jahr, es sei denn, der BKA-Präsident hat die Zahl der Online-Durchsuchungen für die nächsten 1600 bis 8000 Jahre überschlagen. Es sind solche Beschwichtigungsversuche mit unüberprüfbaren Zahlen bei gleichzeitiger Dramatisierung der Gefahr, die Misstrauen eher wecken denn abbauen.
So, und jetzt möchte ich doch noch mal die überarbeitete Fassung des Kommentar von Stefan Dietrich, dem Ressortleiter für Innenpolitik bei der FAZ, lesen. So von wegen falsches Mißtrauen und so.

Donnerstag, 5. Juni 2008

Falsches Misstrauen?

Kaum ist der Gesetzesentwurf zur BKA Novelle vom Kabinett verabschiedet, kriechen die Neokonservativen Kommentatoren der Establishment Presse aus ihren Löchern. So auch Stefan Dietrich, der für die FAZ einen Kommentar mit dem Titel "Falsches Misstrauen" verfasst hat.

Eine genaue Lektüre dieses Beitrags ist fast unerträglich, wirft Dietrich seinen Lesern doch einen Stereotyp nach dem anderen vor die Füße. Besonders dreist und vorbei an der Realität der Kritik geht diese Passage:

Diese Angriffe werden von Leuten vorgetragen, die dem Staat ansonsten ein geradezu naives Vertrauen entgegenbringen. Sie verlangen von ihm, dass er den Einzelnen gegen Armut, Krankheit und Kinderlosigkeit absichere und ihn vor Klimawandel und den negativen Folgen eigener Sorglosigkeit schütze. Neuerdings soll er Eltern sogar noch die Kinder abnehmen. Wie viel Freiheit schon der Bequemlichkeit und Verantwortungsscheu der Bürger geopfert wurde – davon kein Wort. Gefahr droht angeblich nur vom BKA-Gesetz.
Dietrich setzt die Kritiker der BKA Novelle gleich mit Sozialstaatschmarotzern, die sich nur auf der empfangenden Seite staatlicher Fürsorge positionieren. Diese Behauptung ist geradezu grotesk. Die Speerspitze der Proteste gegen die allermeisten Einschränkungen von Bürgerrechten wie durch das BKA Gesetz wird durch liberale Altpolitiker wie Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Gerhart Baum und Burkhard Hirsch gestellt. Das sind wohl kaum die Menschen, die Dietrich hier pauschalisieren will. Der Protest geht durch alle Schichten der Bevölkerung, junge Menschen, Menschen mit akademischen Hintergrund und ohne, Menschen mit Erfahrung aus der DDR usw. Es ist beschämend, dass Dietrich hier so miese Phrasen drescht, die sich so weit von der Realität befinden. Nach dieser Passage kann man seinen Kommentar eigentlich schon in die Mülltonne befördern. Aber er lässt in seiner Niveaulosigkeit nicht nach:
Doch wer schon in der Vermischung geheimdienstlicher und polizeilicher Aufgaben eine Wiederannäherung an die Gestapo sieht, verkennt, dass die Gefahr des Staatsterrorismus nicht von bestimmten Methoden ausgeht, sondern vor allem von rechtsstaatlicher Ungebundenheit. Davon kann heute keine Rede sein.
Entweder Dietrich ist saublöd oder einfach nur naiv. "Rechtsstaatliche Gebundenheit". Am Ende zählt das Ergebnis, Herr Dietrich. Wie bitte erklären Sie sich das Ergebnis der Cicero Affäre? Gab es da auch "rechtsstaatliche Gebundenheit", die eine illegale Hausdurchsuchung verhindert hätte? Gab es dort strafrechtliche Konsequenzen persönlicher Natur? Gab es Schadensersatz? Wie denken Sie wird sich eine ähnliche Situation in Zukunft abspielen, wenn das BKA über eine Myriade an Möglichkeiten der heimlichen Überwachung verfügt? Hier von falschem Misstrauen zu sprechen ist verleumderisch, naiv oder saublöd.

Heimliche Online-Durchsuchungen wurden ohne Gesetzesgrundlage sowohl durch Herrn Schily, als auch durch Herrn Schäuble über Monate durchgeführt, vorbei an den wenig wachsamen Augen des parlamentarischen Kontrollgremiums. Wie sehr "rechtsstaatliche Gebundenheit" hier funktioniert hat, haben wir alle gesehen. Wir haben auch alle gesehen, wie schnell diese kleine unliebsame Affäre zu den Akten gelegt wurde, ohne dass es hier Konsequenzen gab. Im Gegenteil. Für den damaligen Rechtsbruch, der sich über Monate hinzog, nachdem die Illegalität feststand, soll es jetzt als Belohnung quasi die Kompetenzerweiterung geben. Kann es da überhaupt falsches Misstrauen geben?!

Missbrauch liegt in der Natur des Menschen. Man sagt weitläufig: Gelegenheit schafft Diebe. Das trifft gewissermaßen auch für den Datenschutz und die Grundrechte im Allgemeinen zu. Ob der "Dieb" nun in einem demokratischen oder totalitärem System arbeitet, ändert nichts am "Diebstahl". Mit Genuss verweise ich alle Zweifler an die Telekom. Die Vorratsdatenspeicherung ist kaum aktiv, doch wurde nicht ein einziges Verbrechen mit ihr aufgeklärt, sondern eins der spektakulärsten Verbrechen begangen. Der Zweck rechtfertigt eben nicht die Mittel.

Ganz am Ende begibt sich Dietrich noch in ganz seichte Gewässer:
Die Wahrscheinlichkeit, selbst Angriffsziel eines „Bundestrojaners“ zu werden, ist für den Normalbürger etwa so groß wie ein Lotto-Gewinn für Nicht-Spieler.
Dümmer kann man wohl kaum argumentieren. Grundsätzlich jeder Bundesbürger kann durch Ermittlungsfehler in den Genuss einer solchen Durchsuchung kommen. Schlimmer noch: man kann es als Bürger nicht wissen, denn alles findet heimlich statt. Ist man vorsichtig, muss man also davon ausgehen, dass man prinzipiell betroffen ist, da man es nicht generell ausschließen kann. Gewissheit gibt es nicht. Die Tage der unbekümmerten Unbesorgtheit im Umgang mit dem eigenen Computer in der eigenen Privatsphäre seiner Wohnung sind vorbei. Die Auswirkungen auf die Pressefreiheit und die Pluralität der Medien werden mittelfristig direkt zu spüren sein. Daran sollte auch Herr Dietrich kein Interesse haben.

Mittwoch, 4. Juni 2008

Ein Kommentar zur Selbstzerstümmelung der Politik

Das hier ist nicht direkt zum Thema, aber passt doch irgendwie:

Franz Walter schreibt im Spiegel zum Niedergang der SPD: "Eine Volkspartei implodiert".

Eine gewisse Schadenfreude mit gleichzeitigen Bauchschmerzen werde wohl nicht nur ich dabei empfinden. Die Genossen dürfen sich aber nicht wundern, denn ein weiteres Mal fallen sie im Rahmen der großen Koalition ihrer Rückgratlosigkeit und Richtungslosigkeit zum Opfer. Das Bundeskabinett der großen Koalition hat heute den umstrittenen Entwurf der BKA Novelle abgesegnet. Wer diesen Entwurf kennt, dem wird schlecht bei dem Gedanken welches Mißbrauchspotential durch staatliche Stellen hier geschaffen wird.

Was zur deutschen Parteienlandschaft zu sagen bleibt ist die Tatsache, dass es eigentlich keine Partei gibt, die brauchbare Realpolitik macht und gleichermaßen unsere verbrieften Bürgerrechte schützt.