Dienstag, 17. Februar 2009

Innenministerium: Abruf von Webseiten unterliegt generell nicht dem Grundrecht des Telekommunikationsgeheimnisses

Wie man einem Heise Beitrag zu der aktuellen Debatte um "Kinderporno-Sperren", die in Wahrheit nichts anderes als eine Internetzensurinfrastruktur darstellen, entnehmen kann, scheint das Innenministerium der Ansicht zu sein, dass der Abruf von Webseiten generell nicht dem Grundrecht des Telekommunikationsgeheimnisses unterliegt:

"Wie aus Teilnehmerkreisen verlautete, versuchte die Federführerin des Ministeriums, Annette Niederfranke, zunächst vergeblich eine Diskussion über potenzielle Eingriffe ins Fernmeldegeheimnis zu unterbinden. Ein Abgesandter des Bundesinnenministeriums vertrat die umstrittene Auffassung, dass ein Abruf von Webseiten generell nicht dem Grundrecht des Telekommunikationsgeheimnisses unterliege."
Braucht man eigentlich noch mehr Gründe, um sich ernsthaft Sorgen zu machen über unsere Freiheit?

1 Kommentare:

b.n.w hat gesagt…

Wie wäre es sich über Skripte zu unterhalten die fortlaufend rundum nicht spammen sondern googeln, oder wie auch immer heutzutage Datenbank Abfragen bezeichnet werden. Perl vermittelt den Eindruck sehr nützlich zu sein zu dem Zweck, obendrein erhöht sich die Aufmerksamkeit der TK-Provider ihre eigene Arbeit auch nicht zu vergessen. Die Palette der Bandbreiten lässt zu wünschen übrig und bis dahin schaut man am besten mal was sich machen lässt. Parser für Textformate wird beigesteuert. Bis dahin.