Kein Grund zur Vorfreude
Die taz erörtert kurz und direkt, warum Klagen vor dem Verfassungsgericht nicht unbedingt ein Grund zur Vorfreude sind:
Neue Verfassungsbeschwerde gegen das BKA-Gesetz: Ein Grund zur Vorfreude?
Teile der Bundesregierung und großen Koalition möchten heimliche Durchsuchungen Ihrer Computer über das Internet legalisieren. Dieses Blog möchte aufklären und zum Meinungsbildungsprozess beitragen.
Die taz erörtert kurz und direkt, warum Klagen vor dem Verfassungsgericht nicht unbedingt ein Grund zur Vorfreude sind:
Neue Verfassungsbeschwerde gegen das BKA-Gesetz: Ein Grund zur Vorfreude?
Eingestellt von
Tobias Weisserth
um
4/29/2009 03:46:00 PM

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