Dienstag, 17. Februar 2009

Nicht-Akkreditierung eines freien Journalisten zum G8-Gipfel in Heiligendamm 2007 war unrechtmäßig

Nicht nur die unzähligen Hausdurchsuchungen bei Gipfelgegnern, sondern auch die Nicht-Akkreditierung von Fritz Burschel, eines freien Journalisten, zum G8-Gipfel in Heiligendamm 2007 war unrechtmäßig. Näheres kann man auf annalist nachlesen.

Traurig, dass dieses Urteil genau das bestätigt, was Schäuble & co. unter "Rechtsstaat" verstehen: Unrechtmäßiges Verhalten des Staates und seiner Organe gegenüber seinen Bürgern, gegen das die betroffenen Bürger im Nachhinein Rechtsmittel einlegen können.

Innenministerium: Abruf von Webseiten unterliegt generell nicht dem Grundrecht des Telekommunikationsgeheimnisses

Wie man einem Heise Beitrag zu der aktuellen Debatte um "Kinderporno-Sperren", die in Wahrheit nichts anderes als eine Internetzensurinfrastruktur darstellen, entnehmen kann, scheint das Innenministerium der Ansicht zu sein, dass der Abruf von Webseiten generell nicht dem Grundrecht des Telekommunikationsgeheimnisses unterliegt:

"Wie aus Teilnehmerkreisen verlautete, versuchte die Federführerin des Ministeriums, Annette Niederfranke, zunächst vergeblich eine Diskussion über potenzielle Eingriffe ins Fernmeldegeheimnis zu unterbinden. Ein Abgesandter des Bundesinnenministeriums vertrat die umstrittene Auffassung, dass ein Abruf von Webseiten generell nicht dem Grundrecht des Telekommunikationsgeheimnisses unterliege."
Braucht man eigentlich noch mehr Gründe, um sich ernsthaft Sorgen zu machen über unsere Freiheit?